Auch mit einer deutschen Krankenversicherung können Sie in der Schweiz Ihr Kind zur Welt bringen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme:
Sie sind in Deutschland wohnhaft, aber in der Schweiz berufstätig:
- Im Rahmen der Grenzgängervereinbarungen sind Sie in der Schweiz krankenversichert.
- Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, erstellen wir zusätzlich nach Ausfüllen des Anmeldeformulars einen Kostenübernahmeantrag.
Sie sind gesetzlich in Deutschland krankenversichert, haben aber eine Zusatzversicherung für die Schweiz:
- Nach Ausfüllen des Anmeldeformulars erstellen wir einen Kostenübernahmeantrag an Ihre gesetzliche Versicherung und Ihre Zusatzversicherung in Deutschland.
Sie sind ausschliesslich gesetzlich in Deutschland krankenversichert:
Einige Krankenversicherungen erstatten die Kosten für die Geburt in der Schweiz auch bei gesetzlich Versicherten.
- Nach Ausfüllen des Anmeldeformulars erstellen wir einen Kostenübernahmeantrag an Ihre gesetzliche Versicherung in Deutschland.
- Bereits im Vorfeld bitten wir Sie, sich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland zu erkundigen, ob diese die Kosten übernimmt (S2-Formular).
- Wenn wir nicht direkt mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen können, gehen die entstehenden Kosten zu Ihren Lasten. Diese Kosten sind als Vorauszahlung zu leisten.
Sie sind gesetzlich in Deutschland krankenversichert und möchten eine ambulante Behandlung bei uns (Geburtsplanungsgespräche sind auch ohne S2-Formular möglich):
- Bitte fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung das Formular S2 an.
- Bitte achten Sie auf die korrekte Behandlungsdauer auf dem Formular.
- Bringen Sie das erwähnte Formular am Behandlungstag mit.
Sie sind privat in Deutschland krankenversichert:
- Nach Ausfüllen des Anmeldeformulars erstellen wir einen Kostenübernahmeantrag an Ihre Versicherung in Deutschland.
Sie sind privat in Deutschland krankenversichert und möchten eine ambulante Behandlung bei uns:
- Die Rechnung für die Behandlung wird Ihnen zugesandt und Sie können diese Ihrer Versicherung zur Rückerstattung einreichen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der verantwortlichen Ansprechperson Ihrer Versicherung in Verbindung!
Information betreffend Neugeborene
- Bei Neugeborenen müssen sämtliche Differenzkosten zwischen der Schweiz und Deutschland mitversichert sein.
- Somit kann es sein, dass eine Zusatzversicherung für das Neugeborene abgeschlossen werden muss, damit alle Kosten gedeckt sind. Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig die verantwortliche Ansprechperson bei Ihrer Versicherung.
Bei Fragen betreffend Kostenübernahme seitens Ihrer Krankenkasse unterstützen wir Sie gerne. Wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Frauenklinik Rheinfelden:
+41 (0) 61 835 62 20